Schulwegsicherheit
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Schulwegsicherheit lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Eltern erreichen. Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule.
Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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weiterführende Links
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:15
bis
12:30
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Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
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bis
12:30
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Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
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und
14:00
bis
17:00
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Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
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