Brand- und Katastrophenschutz
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
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nicht angegeben
Verfahrensablauf
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nicht angegeben
Zuständige Stelle
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nicht angegeben
Rechtsbehelf
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nicht angegeben
Anträge / Formulare
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nicht angegeben
Bemerkungen
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nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
