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eID-Karte für Unionsbürger

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Leistungsbeschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 8 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)
  • §§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Sie sind
  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
  • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)
  • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Nicht angegeben
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
1.Familienname und Geburtsname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4.Tag und Ort der Geburt,
5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
6.Staatsangehörigkeit,
7.Ordensname, Künstlername,
8.Dokumentenart und
9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
weiterführende Links
  • Personalausweisportal
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachbereich 3 Bürger- und Ordnungsdienste
Stadt Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor

rathaus@wiesmoor.de
www.wiesmoor.de

Fachbereich 3 Bürger- und Ordnungsdienste
Montag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Kontakte:

S. Thomßen
04944-305-131
E-Mail senden
K. Helmerichs
04944-305-168
E-Mail senden

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ANSCHRIFT/KONTAKT

Rathaus Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor
Tel:
04944-305-0

ÖFFNUNGSZEITEN

montags-freitags8:15-12:30 Uhr
donnerstags auch14:00-17:00 Uhr


Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach
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