eID-Karte für Unionsbürger
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
Voraussetzungen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Verfahrensablauf
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Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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-
zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)
-
zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
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)
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Bemerkungen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Nicht angegeben
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
1.Familienname und Geburtsname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4.Tag und Ort der Geburt,
5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
6.Staatsangehörigkeit,
7.Ordensname, Künstlername,
8.Dokumentenart und
9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
1.Familienname und Geburtsname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4.Tag und Ort der Geburt,
5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
6.Staatsangehörigkeit,
7.Ordensname, Künstlername,
8.Dokumentenart und
9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
weiterführende Links
Welche Fristen muss ich beachten?
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https://service.niedersachsen.de
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- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
Montag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
