Adressänderung Personalausweis
Leistungsbeschreibung
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Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen
Wohnsitz anmelden
, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Voraussetzungen
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1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
2. Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
2. Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Verfahrensablauf
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nicht angegeben
Zuständige Stelle
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Bemerkungen
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Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Welche Fristen muss ich beachten?
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nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
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in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
0
Tage
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
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