Straßenreinigung in der Stadt Wiesmoor
Straßenreinigung in der Stadt Wiesmoor
Das Wachstum von Pflanzen, Bäumen und Wildkräutern ist in diesem Jahr besonders feststellbar.
Eine große Herausforderung stellt demzufolge die angemessene Grünpflege und Straßenreinigung
dar.
In der Stadt Wiesmoor ist die Reinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen gem.
Straßenreinigungssatzung und der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung,
geregelt. Diese sind auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor einsehbar.
Demnach sind Eigentümer*innen oder ihnen gleichstellte Personen nach den örtlichen Erfordernissen
verpflichtet, die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Gras, Unrat, Laub und Papier für die
angrenzenden Grundstücke vorzunehmen.
Sträucher und Büsche, die über die Grundstücksgrenzen wachsen, sind gemäß des
niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
Grund für diesen Hinweis ist, dass nicht wenige Eigentümer*innen ihre Pflichten vernachlässigen und
deshalb gut begeh- und befahrbare Wegstrecken immer wieder von Abschnitten unterbrochen werden
Wir benötigen Ihre Unterstützung, denn insbesondere der Reinigung der Gossen kommt eine hohe
Bedeutung zu. Durch Verkrautung sowie durch Dreck, Splitt oder ähnlichem, kann der geregelte
Ablauf des Regenwassers behindert werden und es kann bei starken Regenfällen zu
Überschwemmungen kommen.
Bitte nehmen Sie daher die Straßenreinigungspflichten wahr.
Gleichermaßen ist auch die Stadt Wiesmoor bemüht, mit den zur Verfügung stehenden Kräften beim
Baubetriebshof und extern beauftragten Unternehmen, die Straßenbereiche an den städtischen
Grundstücken zu reinigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
