Neue Verwaltungskosten
Rat der Stadt Wiesmoor beschließt Neufassung der Verwaltungskostensatzung
Die Beschäftigten im Rathaus der Stadt Wiesmoor bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hierzu gehören beispielsweise die Ausstellung von Bescheinigungen, die Anfertigung von Kopien und Beglaubigungen, die Erteilung von Genehmigungen sowie zahlreiche weitere Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen.
Damit diese Dienstleistungen umfassend und vollständig erbracht werden können und die Verwaltung dabei möglichst kostendeckend arbeiten soll, werden für viele Leistungen Verwaltungsgebühren erhoben. Die Erhebung dieser Gebühren ist in der Verwaltungskostensatzung der Stadt Wiesmoor mit dem dazugehörigen Kostentarif geregelt. Die Gebühren orientieren sich an den entstehenden Kosten.
Am 22. Juni 2026 hat nun der Rat der Stadt Wiesmoor die Neufassung der Verwaltungskostensatzung mit dem dazugehörigen Kostentarif beschlossen. Der bisherige Kostentarif stammte aus dem Jahr 2005 und entsprach aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.
Bei der Überarbeitung ist eine nachvollziehbare und bürgerfreundliche Gebührenstruktur festgelegt worden. Die Gebühren sind hierbei moderat und fair angehoben worden und wo immer es geht, werden feste Pauschalpreise genutzt. So weiß man vorher genau, welche Gebühren für die einzelne Dienstleistung anfallen können. Lediglich bei besonders umfangreichen oder komplexen Leistungen erfolgt die Berechnung weiterhin nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Welche Dienstleistungen die Stadt Wiesmoor gemäß der neuen Verwaltungskostensatzung mit dem dazugehörigen Kostentarif anbietet und welche Gebühren gelten, kann hier nachgelesen werden:
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
